Erbrecht:
Ein Erblasser kann mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge unterbinden und mit einem Testament die Erbfolge sowie sonstige Vermächtnisse klären. Wenn Sie in Florida Vermögen haben (z.B. Immobilien) und sich dazu entschließen, Ihre Erbfolge testamentarisch zu klären, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Vermögen in Florida auch von Ihrem Testament erfasst wird. Testamente in Deutschland und Florida unterliegen verschiedenen Vorrausetzungen, daher ist es sehr wichtig, dass Sie ein Testament erstellen das in Florida sowie in Deutschland rechtkräftig ist.
Selbstverständlich können wir Ihnen dabei helfen, ein Testament zu erstellen, das sowohl die testamentarischen Voraussetzungen in Florida als auch in Deutschland erfüllt, damit gewährleistet ist, dass Ihr letzter Wille auch durchgesetzt werden kann.
Trust:
In den USA wird oftmals die Weitergabe von Vermögen mittels eines „Trust“ abgewickelt. Dem deutschen Recht ist ein Trust eine völlig fremde Rechtsform, bietet jedoch erhebliche Vorteile und flexible Gestaltungsfreiheit, wenn es um die Strukturierung und Verteilung Ihres Vermögens geht. Ein Trust bildet sich aus einem Dreiparteienverhältnis heraus. Der Errichter des Trusts transferiert Vermögen in den Trust, welches dann von dem Treuhänder zu Gunsten Dritter verwaltet wird. Zwar hat der Treuhänder Befugnisse über den Trust, unterliegt jedoch einer treuhänderischen Rechtsbeziehung und wird somit gerichtlich beaufsichtigt. Die Abberufung eines Treuhänders kann daher gerichtlich bewirkt werden, wenn dieser seine treuhänderischen Pflichten verletzt.
Trusts können für diverse Zwecke eingesetzt werden und bieten zahlreiche finanzielle Vorteile:
Wenn Sie Interesse an der Erstellung eines Trust haben, sollten Sie sich mit einem Rechtanwalt in Verbindung setzten. Bitte denken Sie daran dass die oben aufgeführten Informationen keine individuelle Rechtsberatung darstellen und lediglich nur zur allgemeinen Information dienen.